Sie wohnen zur Miete und interessieren sich für ein Smart Meter? Grundsätzlich ist das möglich – allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die Sie kennen sollten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie als Mieter einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen können und was dabei zu beachten ist.
📌 Ihr Recht als Anschlussnutzer
Gemäß § 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat jeder Anschlussnutzer das Recht, einen eigenen Messstellenbetreiber frei zu wählen. Anschlussnutzer ist die Person, die den Stromanschluss tatsächlich nutzt – also in der Regel diejenige Person, auf deren Namen der Stromvertrag läuft.
Das bedeutet: Wenn Sie als Mieter einen eigenen Stromvertrag mit einem Lieferanten haben, sind Sie Anschlussnutzer und können grundsätzlich selbst einen Messstellenbetreiber beauftragen.
🏠 Mieter im Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus
Wenn Sie in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zur Miete wohnen, können Sie in der Regel problemlos ein Smart Meter bestellen. Sie benötigen dafür:
Einen eigenen Stromvertrag (Sie sind Vertragspartner des Stromlieferanten).
Die Einverständniserklärung Ihres Vermieters, da der Zählerschrank in den meisten Fällen Eigentum des Vermieters ist und der Techniker das Gebäude betreten muss.
Die Einverständniserklärung kann in der Regel formlos per E-Mail an Ihren Messstellenbetreiber gesendet werden.
🏢 Mieter im Mehrfamilienhaus
Im Mehrfamilienhaus gelten besondere Bedingungen. Hier stößt man in der Praxis häufig auf Einschränkungen:
Zählerschrank im Gemeinschaftsbereich: Der Zugang zum Zählerplatz muss mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer abgestimmt werden.
Technische Komplexität: Mehrfamilienhäuser haben oft komplexere Messkonzepte (z. B. mehrere Zähler, Allgemeinstrom), die nicht alle Messstellenbetreiber abdecken.
Anbieterverfügbarkeit: Nicht alle Messstellenbetreiber bieten den Service aktuell für Mieter im Mehrfamilienhaus an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem gewünschten Anbieter.
📋 Checkliste: Kann ich als Mieter ein Smart Meter bestellen?
✅ Ich habe einen eigenen Stromvertrag (bin Anschlussnutzer).
✅ Ich habe die Einverständniserklärung meines Vermieters.
✅ Mein Messstellenbetreiber bietet den Service für meinen Gebäudetyp an.
✅ Der Zählerplatz ist technisch für den Einbau geeignet (aktueller Zählerschrank, ausreichend Platz).
🔑 Gut zu wissen
Ihr Stromvertrag bleibt unverändert: Der Wechsel des Messstellenbetreibers hat keinen Einfluss auf Ihren Stromlieferanten oder Tarif.
Kosten: Die Kosten für den Messstellenbetrieb tragen Sie als Vertragspartner des Messstellenbetreibers.
Zählerschrank-Umbau: Falls der Zählerschrank modernisiert werden muss, liegt diese Verantwortung beim Eigentümer – nicht bei Ihnen als Mieter.
✅ Fazit
Als Mieter können Sie grundsätzlich einen eigenen Messstellenbetreiber wählen, solange Sie einen eigenen Stromvertrag haben. Im Einfamilienhaus ist das in der Regel unkompliziert – im Mehrfamilienhaus gibt es häufiger Einschränkungen. Klären Sie vorab mit Ihrem Vermieter und dem gewünschten Anbieter, ob der Einbau in Ihrem Fall möglich ist.
