Zum Hauptinhalt springen

Smart Meter | Smart Meter als Mieter – Welche Voraussetzungen gelten?

Verfasst von Ferdinand
Diese Woche aktualisiert

Sie wohnen zur Miete und interessieren sich für ein Smart Meter? Grundsätzlich ist das möglich – allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die Sie kennen sollten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie als Mieter einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen können und was dabei zu beachten ist.


📌 Ihr Recht als Anschlussnutzer

Gemäß § 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat jeder Anschlussnutzer das Recht, einen eigenen Messstellenbetreiber frei zu wählen. Anschlussnutzer ist die Person, die den Stromanschluss tatsächlich nutzt – also in der Regel diejenige Person, auf deren Namen der Stromvertrag läuft.

Das bedeutet: Wenn Sie als Mieter einen eigenen Stromvertrag mit einem Lieferanten haben, sind Sie Anschlussnutzer und können grundsätzlich selbst einen Messstellenbetreiber beauftragen.


🏠 Mieter im Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus

Wenn Sie in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zur Miete wohnen, können Sie in der Regel problemlos ein Smart Meter bestellen. Sie benötigen dafür:

  • Einen eigenen Stromvertrag (Sie sind Vertragspartner des Stromlieferanten).

  • Die Einverständniserklärung Ihres Vermieters, da der Zählerschrank in den meisten Fällen Eigentum des Vermieters ist und der Techniker das Gebäude betreten muss.

Die Einverständniserklärung kann in der Regel formlos per E-Mail an Ihren Messstellenbetreiber gesendet werden.


🏢 Mieter im Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienhaus gelten besondere Bedingungen. Hier stößt man in der Praxis häufig auf Einschränkungen:

  • Zählerschrank im Gemeinschaftsbereich: Der Zugang zum Zählerplatz muss mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer abgestimmt werden.

  • Technische Komplexität: Mehrfamilienhäuser haben oft komplexere Messkonzepte (z. B. mehrere Zähler, Allgemeinstrom), die nicht alle Messstellenbetreiber abdecken.

  • Anbieterverfügbarkeit: Nicht alle Messstellenbetreiber bieten den Service aktuell für Mieter im Mehrfamilienhaus an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem gewünschten Anbieter.


📋 Checkliste: Kann ich als Mieter ein Smart Meter bestellen?

  • ✅ Ich habe einen eigenen Stromvertrag (bin Anschlussnutzer).

  • ✅ Ich habe die Einverständniserklärung meines Vermieters.

  • ✅ Mein Messstellenbetreiber bietet den Service für meinen Gebäudetyp an.

  • ✅ Der Zählerplatz ist technisch für den Einbau geeignet (aktueller Zählerschrank, ausreichend Platz).


🔑 Gut zu wissen

  • Ihr Stromvertrag bleibt unverändert: Der Wechsel des Messstellenbetreibers hat keinen Einfluss auf Ihren Stromlieferanten oder Tarif.

  • Kosten: Die Kosten für den Messstellenbetrieb tragen Sie als Vertragspartner des Messstellenbetreibers.

  • Zählerschrank-Umbau: Falls der Zählerschrank modernisiert werden muss, liegt diese Verantwortung beim Eigentümer – nicht bei Ihnen als Mieter.


✅ Fazit

Als Mieter können Sie grundsätzlich einen eigenen Messstellenbetreiber wählen, solange Sie einen eigenen Stromvertrag haben. Im Einfamilienhaus ist das in der Regel unkompliziert – im Mehrfamilienhaus gibt es häufiger Einschränkungen. Klären Sie vorab mit Ihrem Vermieter und dem gewünschten Anbieter, ob der Einbau in Ihrem Fall möglich ist.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?