Der Strompreis besteht nicht nur aus dem reinen Einkaufspreis. Ein Großteil sind Steuern, Abgaben und Netzentgelte, die gesetzlich festgelegt sind und für alle Anbieter gleichermaßen gelten. Hier erhalten Sie einen vollständigen Überblick.
📊 Die zwei Preiskomponenten
Ihr Strompreis setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Grundpreis – monatliche Fixkosten, unabhängig vom Verbrauch
Arbeitspreis – verbrauchsabhängige Kosten pro kWh
🏗️ Der Grundpreis – Ihre monatlichen Fixkosten
Der Grundpreis fällt jeden Monat an – unabhängig davon, wie viel Strom Sie verbrauchen. Er deckt die Kosten ab, die für die Bereitstellung Ihres Netzanschlusses entstehen. Der Grundpreis setzt sich typischerweise zusammen aus:
Monatliche Servicegebühr des Stromanbieters
Netznutzungsentgelt (Grundpreisanteil) – tägliche Bereitstellungsgebühr Ihres Netzbetreibers
Messstellengebühr – für die Bereitstellung und Wartung Ihres Zählers
🔍 Was steckt im Arbeitspreis?
Börsenstrompreis (Spotmarktpreis)
Der Preis, zu dem Strom an der Strombörse gehandelt wird. Er schwankt täglich und viertelstündlich je nach Angebot und Nachfrage.
Netznutzungsentgelt
Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes – also für den Transport des Stroms zu Ihnen nach Hause. Wird vom Netzbetreiber festgelegt und ist regional unterschiedlich.
Konzessionsabgabe
Entschädigung an Städte und Gemeinden, weil Stromleitungen über öffentliche Flächen verlegt werden müssen.
Stromsteuer
Bundesweit einheitliche Steuer auf den Verbrauch von elektrischem Strom.
Offshore-Netzumlage
Finanziert die Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz.
KWKG-Umlage
Fördert den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – Anlagen, die gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen.
Strom-NEV-Umlage
Ausgleich für entgangene Erlöse von Netzbetreibern durch gesetzliche Ausnahmeregelungen bei Netzentgelten.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
19 % auf den Gesamtpreis – gilt für alle Waren und Dienstleistungen in Deutschland.
🔍 Warum gibt es Netzentgelte sowohl im Grund- als auch im Arbeitspreis?
Ihr Netzbetreiber erhebt für das Stromnetz zwei Arten von Gebühren:
Einen fixen Tagessatz für die Bereitstellung des Anschlusses → fließt in den Grundpreis
Einen verbrauchsabhängigen Satz pro kWh → fließt in den Arbeitspreis Beide Anteile werden 1:1 von uns weitergegeben – wir verdienen daran nichts.
💡 Was bedeutet das für Sie?
Ein Großteil Ihres Strompreises ist gesetzlich vorgegeben und kann von keinem Anbieter beeinflusst werden. Der eigentliche Unterschied zwischen Anbietern liegt vor allem im Börsenstrompreis und den individuellen Beschaffungskosten.
